Anordnungsmodell: Die psychologische Psychotherapie kann seit dem 1.1.2023 über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Anordnung besteht. Die erstmals ausgestellte Anordnung deckt 15 Therapiesitzungen ab. Eine Verlängerung der Therapie für weitere 15 Sitzungen ist nach Absprache mit dem anordnenden Arzt möglich. Besteht im Anschluss weiterhin Therapiebedarf muss eine externe psychiatrische Einschätzung erfolgen und diese der Krankenkasse zur Kostengutsprache vorgelegt werden. Die Anordnung muss vor Therapiebeginn ausgestellt werden.

Selbstzahlung: Abrechnung nach Zeitaufwand. Tarif für 60 Minuten 160.-.
Eine Therapiesitzung dauert idR. 50 Minuten (10 Min zusätzlich für Vor- und Nachbereitung der Sitzung). Erstgespräche, Mehrpersonen-Sitzungen (Familiensitzungen) und testdiagnostische Abklärungssitzungen dauern idR. 90 Min und können mehr Nachbereitungszeit mit sich bringen. Das Verfassen von Berichten und telefonische Besprechungen erfolgt nach Absprache und wird gemäss Aufwand verrechnet. Abläufe und Kosten/Aufwand werden transparent erläutert.

Zusatzversicherung: Seit dem Wechsel ins Anordnungsmodell ab dem 1.1.2023 ziehen viele Zusatzversicherer die Psychotherapie aus dem Leistungskatalog zurück. Falls Sie die geplante Psychotherapie bei Iher Zusatzversicherung anmelden möchten, erkundigen Sie sich bitte vor Therapiebeginn, ob die psychotherapeutische Behandlung vergütet wird.
Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP bin ich auf der Liste der santé suisse "PsychotherapeutInnen im Bereich Zusatzversicherung der Krankenkassenversicherung" aufgenommen.

Unfallversicherung: bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalls können Patienten ebenfalls eine Kostenbeteiligung für psychologische Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Invalidenversicherung: Die Abrechnung über die Invalidenversicherung bei psychischen Beschwerden infolge eines Geburtsgebrechens ist nach erfolgter Kostengutsprache der IV möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei der IV bzw. beim zuständigen Arzt über das Vorgehen zur Kostengutsprache für die psychologische Psychotherapie.